Schulungsziel:
Unternehmer, die mit Gefahrstoffen umgehen, sind verpflichtet einen wirkungsvollen Arbeits- und Umweltschutzes zu gewährleisten. Laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 und § 7 sind sie verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung im Betrieb zu erfassen, zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Diese verantwortungsvolle Aufgabe muss von einer fachkundigen Person, dem Gefahrstoffbeauftragten, ausgeführt werden.
Lehrgangsabschluss: Zertifikat „Gefahrstoffbeauftragter“ nach erfolgreicher Prüfung
Lehrgangsinhalt: Theorie
Lehrgangsgebühren: 650,00 € zzgl. Mwst.
Datum, Uhrzeit | 09.08.2022 |
Termin-Ende | 10.08.2022 |
Ort | Cottbus |